- Das Gemeindesteueramt ist zuständig für:
- Vorbereiten der Veranlagungen für die Steuerkommission
- Errechnen der Steuerbeträge
- Eröffnen der Veranlagungsverfügungen und Einspracheentscheide
- Protokollführung für die Veranlagungsbehörde der Gemeinde
- Führen des Steuerregisters und die notwendigen Kontrollen
Für den Steuerbezug ist die Finanzverwaltung zuständig. Allfällige Fragen betreffend Zahlungsfristen, Ratenzahlungen und Erlassgesuche sind direkt an die Finanzverwaltung zu richten.