Für die Nutzung des öffentlichen Grunds gelten die Bestimmungen der jeweiligen Gemeinde.
Betreffend Nutzung des öffentlichen Grundes in Rheinfelden hat der Gemeinderat mit Beschluss vom 26. Oktober 2015 ein entsprechendes Reglement erlassen. Dieses regelt die vorübergehende Nutzung des öffentlichen Grundes und die dazu notwendigen Bewilligungen sowie die zu erhebenden Gebühren. Es legt darüber hinaus fest, wie sich private Möblierung und Ausstattung auf öffentlichem Grund in Anzahl, Art und Erscheinung in das Stadtbild einzupassen haben.
Gesuchformular Benutzung öffentlicher Grund in Rheinfelden (permanent)
Gesuchformular Benutzung öffentlicher Grund in Rheinfelden (temporär)
Für die Nutzung des öffentlichen Grundes in den weiteren der Regionalpolizei unteres Fricktal angeschlossenen Gemeinden wenden Sie sich bitte an die jeweiligen Gemeindekanzleien.