Repol
Repol

Fragen und Antworten

Verkehr

Diese Parkkarte können Sie beim Strassenverkehrsamt des Kantons Aargau beantragen: Gesuch um Parkkarte für gehbehinderte Personen.

Meldung eines Wohnsitzwechsels müssen innerhalb von 14 Tagen an das Strassnverkehrsamt erfolgen, damit eine Adressänderungen vorgenommen wird.

Zum Online-Bussenschalter gelangt man mit dem QR-Code auf der Übertretungsanzeige. Hierzu muss die Kamerafunktion des Smart-Geräts (Handy/Tablet) geöffnet werden. Anschliessend den QR-Code anvisieren und den angezeigten Link antippen. Anschliessend kann die Nummer der Übertretungsanzeige sowie das Kontrollschild eingetippt werden.

Über bussen.repol-unteres-fricktal.ch gelangt man ebenfalls auf das Bussenportal.

Auf der Internetseite des Bundesamt für Strassen (ASTRA) finden Sie alles Wissenswerte über die gängigsten Trendfahrzeuge:
Elektrische Trendfahrzeuge

Meldung des Wohnsitzwechsels mit Umzug in einen anderen Kanton müssen innerhalb von 14 Tagen an das zuständige Strassenverkehrsamt im neuen Wohnsitzkanton erfolgen. Dort erfolgt auch die Ausstellung eines neuen Führer- und Fahrzeugausweises mit Abgabe neuer Kontrollschilder.

Fund

Bitte geben Sie Fundgegenstände bei Ihrer Gemeindeverwaltung oder am Schalter der Regionalpolizei unteres Fricktal ab.

Bitte melden Sie sich bei der Regionalpolizei unteres Fricktal mit möglichst vielen Angaben zum Fahrrad (Marke, Farbe, Standort, etc.) damit wir das Fahrrad einsammeln und dem rechtmässigen Besitzer/der rechtmässigen Besitzerin zurückgeben können.

Das Online-Fundbüro für die Schweiz: easyfind.ch

Verlust

Nehmen Sie einen Identitätsnachweis mit (anderer Ausweis mit Foto, Familienbüchlein etc.) und melden Sie den Verlust auf dem Polizeiposten. Bei ausländischen Staatsangehörigen bitte beim Konsulat oder bei der Botschaft vorgängig die Ausweis-Nummer und das Ausstelldatum abklären. Sie erhalten dann einen Ausweisverlustschein, mit welchem Sie die neuen Ausweise anfordern können.

Verlorene Führerausweise werden durch das Strassenverkehrsamt ohne Ausweisverlustformular der Polizei ersetzt: Gesuch um Ausstellung eines Führerausweis-Duplikates

Den Verlust von Kontrollschildern können Sie über das Polizei-Portal Suisse e-Police melden. Mit untenstehendem Link gelangen Sie auf die Seite und werden schrittweise durch den Prozess geführt.

Melden Sie den Verlust des Portemonnaies bei einem Fundbüro an. Nach Möglichkeit in der Nähe des möglichen Verlustortes. Wenn Bankkarten im Portemonnaie waren, sollten Sie den Verlust unbedingt auch der Bankgesellschaft melden.

Diebstahl

Lassen Sie umgehend Ihre Debit- und/oder Kreditkarten sperren.

Falls auch Ihre Identitätskarte weg ist, brauchen Sie eine Bestätigung der Polizei (Ausweisverlustschein). Dafür müssen Sie persönlich auf dem Polizeiposten vorbeikommen, nach Möglichkeit mit einem anderen Ausweis.

Um eine neue Identitätskarte ausstellen zu lassen, benötigen Sie eine Bestätigung der Polizei (Ausweisverlustschein). Dafür müssen Sie persönlich auf dem Polizeiposten vorbeikommen, nach Möglichkeit mit einem anderen Ausweis.

In diesem Fall können Sie online eine Anzeige erstatten: Suisse ePolice

Falls Sie Hinweise zur Täterschaft haben oder Ihnen die Anzeigeerstattung mittels Internet nicht möglich ist, melden Sie sich bei einem Polizeiposten und bringen Sie möglichst viele Informationen (Kaufquittung, Rahmennummer, Fotos) zum gestohlenen Fahrrad mit. Sobald das Fahrrad gefunden wird, werden Sie kontaktiert.

Melden Sie den Diebstahl umgehend bei einer Polizeistelle. Diese erstellt einen Bericht, welcher Ihnen die Benutzung des Fahrzeuges (je nach Kontrollschild) für max. 30 Tage erlaubt, bis Sie Ihr neues Schilderpaar erhalten.

Kriminalprävention

Notieren Sie sich ein allfälliges Kontrollschild, Fahrzeugmarke, Farbe des Fahrzeugs und Angaben zum Signalement (Aussehen) der Personen. Melden Sie Ihre Wahrnehmungen sofort unter 117 oder 112 dem Polizeinotruf und beobachten Sie die Personen weiter.

Die Kantonspolizei Aargau verfügt über eine Beratungsstelle zum Thema Einbruchsschutz. 
Kantonspolizei Aargau Fachstelle Prävention

Verdachtsmeldungen können Sie bei der Bundespolizei, fedpol Cybercrime erstatten.

Schwere zielgerichtete Gewalttaten kündigen sich oft durch Warnsignale an. An diesem Punkt setzt das Bedrohungsmanagement an. Es hat zum Ziel, das von Personen und Situationen ausgehende Risiko zu identifizieren, zu bewerten und zu entschärfen.

Weitere Informationen: Aargauisches Bedrohungsmanagement

Sie können den Vorfall ganz einfach und bequem auf der Homepage des Bundesamts für Cybersicherheit (BACS) melden.

Das Internet wird oft zur Begehung von Straftaten genutzt. Seien Sie wachsam im Internet und gehen Sie bewusst mit digitalen Medien um. Informationen zu den häufigsten Online-Betrugsmaschen finden Sie auf der Webseite der Kantonspolizei Aargau.

Tiere und Umwelt

Die Ausstellung von fischereirechtlichen Bewilligungen erfolgt durch die Jagd- und Fischereiverwaltung in Koordination mit den für Baubewilligungen oder Wasserbauarbeiten zuständigen Fachstellen des Departements Bau, Verkehr und Umwelt.

Für Lebensmittelkontrollen ist das Amt für Verbraucherschutz zuständig.

Wenn Sie Ihre Katze oder Ihren Hund vermissen, registrieren Sie dies bitte bei der Schweizerischen Tiermeldezentrale. Wenn Ihre Katze oder Ihr Hund gechipt ist und durch die Regionalpolizei unteres Fricktal aufgefunden wird, kann die Regionalpolizei den Chip lesen und wird mit Ihnen in Kontakt treten.

Zwischenlager von Mist im Feld sind im Sinne einer Ausnahme nur aus arbeitstechnischen Gründen und an geeigneter Stelle während maximal acht Wochen möglich. Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Ausnahmeregelung ist das Vorhandensein einer sechsmonatigen Lagerkapazität auf einer befestigten und ordnungsgemäss entwässerten Bodenplatte (Mistplatz oder Tiefstreustall). Das Zwischenlager im Feld ist in jedem Fall während der gesamten Dauer der Lagerung mit einer Blache oder einem Vlies abzudecken. Detaillierte Informationen finden Sie auf der Internetseite des Kantons Aargau unter der Rubrik Landwirtschaft: www.ag.ch/landwirtschaft.

Wer ein Wildtier anfährt, ist gesetzlich verpflichtet, den Unfall beim zuständigen Jagdaufseher oder bei der Polizei (Polizeinotruf 117) umgehend telefonisch zu melden.
Seit 2015 gibt es eine kostenlose App "AG Jagdaufsicht", über welche der zuständige Jagdaufseher kontaktiert werden kann.

Sind Sie oder Ihr Kind von einem Hund gebissen worden, konsultieren Sie umgehend Ihren Arzt. Er wird die nötige medizinische Versorgung vornehmen und die Formalitäten zuhanden des Veterinärdienstes erledigen.

Wurde Ihr Hund von einem anderen Hund gebissen, konsultieren Sie umgehend Ihren Tierarzt. Er wird die nötige medizinische Versorgung vornehmen und ausserdem die Formalitäten zuhanden des Veterinärdienstes erledigen.

Möchten Sie einen verhaltensauffälligen Hund dem Veterinärdienst des Kantons Aargau melden, dann folgen Sie folgendem Link: VetDienst Aargau

Bitte melden Sie den Tod Ihres Hundes bei der Gemeinde Ihres Wohnortes sowie bei der nationalen Datenbank für gekennzeichnete Hunde: Amicus

Häusliche Gewalt

Melden Sie den Vorfall über die Notrufnummer 117, um eine schnellstmögliche Intervention zu gewährleisten.

Fachstelle Häusliche Gewalt Kanton Aargau

Anlaufstelle gegen Häusliche Gewalt: +41 62 550 20 20 / www.ahg-aargau.ch

Opferberatung Aargau: +41 62 835 47 90 / www.opferberatung-ag.ch

Jugend-, Ehe- und Familienberatung: www.jefb.ch

Elternnotruf: 848 35 45 55 (Festnetztarif) / www.elternnotruf.ch

Wenden minderjährige Kinder und Jugendliche Aggressionen und Gewalt gegen ihre Eltern an, spricht man von "Parent Battering" oder Elternmisshandlung. Die Eltern wissen häufig nicht, wie sie auf die Attacken und Gewalt ihres Sohnes oder ihrer Tochter reagieren können und holen sich aus Scham oft erst spät Hilfe.

Fachstelle Häusliche Gewalt Kanton Aargau

Anlaufstelle gegen Häusliche Gewalt: +41 62 550 20 20 / www.ahg-aargau.ch

Opferberatung Aargau: +41 62 835 47 90 / www.opferberatung-ag.ch

Jugend-, Ehe- und Familienberatung: www.jefb.ch

Elternnotruf: 848 35 45 55 (Festnetztarif) / www.elternnotruf.ch

Die Polizei kann zum Schutz von gefährdeten Personen spezielle Schutzmassnahmen anordnen. Eine gefährdende Person kann für mehrere Tage aus der Wohnung oder dem Haus weggewiesen werden und es kann ihr verboten werden, gewisse Gebiete zu betreten oder mit gewissen Personen Kontakt aufzunehmen.
Ergänzend zu den aufgeführten Schutzmassnahmen, kann auch ein durch Sie ausgesprochenes Hausverbot zielführend sein.

Waffen

Für einen Waffenerwerbsschein oder eine Waffentragbewilligung sind bei der Fachstelle SIWAS Gesuche einzureichen. Bei dieser Fachstelle erhalten Sie auch weitere Informationen über Waffenabgabe, Munition, etc.

Wer Waffen oder Munition abgeben möchte, kann uns dies mit dem entsprechenden Formular jederzeit melden. Wir kommen vorbei und sorgen für eine fachgerechte Entsorgung.

Wichtiger Hinweis zu Sprengmitteln

Sollten Sie uns Sprengmittel abgeben wollen, müssen Sie uns dies über den Polizeinotruf 117 anmelden. Sofort den Polizeinotruf wählen müssen Sie, wenn Sie etwa bei Hausräumungen auf verdächtige Objekte oder Substanzen stossen. Sorgen Sie dafür, dass diese bis zum Eintreffen der Polizei unangetastet bleiben.

Diverses

Informationen zur Videoüberwachung in der Nachbarschaft oder beispielsweise durch die Liegenschaftsverwaltung finden Sie unter:
Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB)

Unerbetene Werbeanrufe sind trotz strengeren Vorschriften nach wie vor sehr verbreitet und werden von den Betroffenen meist als lästig empfunden. Es gibt zwar keinen absoluten Schutz gegen unerwünschtes Telefonmarketing, doch einige Massnahmen können helfen, die Störungen auf ein Minimum zu reduzieren.

Informationen hierzu finden Sie auf der nachfolgenden Webseite: SECO-Staatssekretariat für Wirtschaft - Unerbetene Werbeanrufe

Private Sicherheitsdienste sind der Bewilligungspflicht durch das Polizeikommando Aargau unterstellt. Wenden Sie sich bei Fragen zum Thema "private Sicherheitsdienste" an die Fachstelle SIWAS der Kantonspolizei Aargau.

Ihren Strafregisterauszug können Sie entweder auf der Webseite des Bundesamts für Justiz (BJ) oder an jedem Postschalter bestellen.

Betrug auf Online-Verkaufsplattformen

Auf der Webseite der Kantonspolizei Aargau finden Sie Informationen zum weiteren Vorgehen: 
Betrug auf Online-Verkaufsplattformen

Datenschutzhinweis

Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen