Parkieren
Öffentliche Parkplätze in Rheinfelden sind grundsätzlich bewirtschaftet, das heisst, es werden Parkgebühren erhoben und die Parkierungsdauer wird je nach Gebiet limitiert. Für Anwohnerinnen und Anwohner sowie in Rheinfelden Berufstätige gelten besondere Regelungen.
Die Umsetzung der Parkierungsvorschriften stützt sich auf das von der Gemeindeversammlung im Dezember 2013 beschlossene
Parkierungsreglement und auf der vom Gemeinderat 2014 genehmigten Vollziehungsverordnung.
Parkbewilligungen
Parkingpay
- Alle Parkbewilligungen (auch vergünstigte Jahresbewilligungen) können über die Parkingpay-App oder auf der Webseite von Parkingpay gelöst und bezahlt werden.
- In Ausnahmefällen können die Bewilligungen auch direkt bei der Regionalpolizei Unteres Fricktal bezogen und bezahlt werden.
- Bei Fragen berät Sie die Regionalpolizei unter Tel. +41 61 833 31 00 oder per E-Mail an rhnfldnpstnrplgch
Anwohnerinnen und Anwohner
- Anwohnerinnen und Anwohner haben die Möglichkeit, in der entsprechenden Parkraumzone eine Dauerparkier-Bewilligung zu kaufen. Aufgrund der beschränkten Anzahl an Parkflächen besteht bei erhöhter Nachfrage eine Kontingentierung auf gewisse Dauerparkier-Bewilligungen.
- Für einzelne Tage oder für Gäste können Tagesbewilligungen erworben werden.
Pendlerinnen und Pendler
Für Zupendlerinnen und -pendler steht eine begrenzte Anzahl Monatsbewilligungen zur Verfügung.
Bau- und Serviceunternehmen
Bau- und Serviceunternehmen können eine "Handwerkerparkbewilligung" lösen.
Parkscheibe richtig stellen
Parkieren in der Blauen Zone
- Fahrzeuge dürfen an Werktagen (Montag bis Samstag) zwischen 08.00 und 11.30 Uhr sowie zwischen 13.30 und 19.00 Uhr für eine Stunde in der "Blauen Zone" parkiert werden.
- Bei einer Ankunftszeit zwischen 11.30 und 13.30 Uhr gilt die Parkerlaubnis bis 14.30 Uhr.
- Bei einer Ankunftszeit zwischen 18.00 und 08.00 Uhr gilt die Parkerlaubnis bis 09.00 Uhr.
- An Sonn- und Feiertagen besteht keine Parkzeitbeschränkung.
Das Einstellrad auf der Parkscheibe muss immer auf den der Ankunftszeit folgenden Strich eingestellt werden. Beispiel: Ankunftszeit = 09.05 Uhr; Einstellung = 09.30 Uhr; Abfahrtszeit = 10.30 Uhr.
Zone mit Signal "Parkieren mit Parkscheibe" und Zusatztafel mit Zeitangabe
Die Parkscheibe ist auch auf denjenigen Parkfeldern einzusetzen, die mit dem Signal "Parkieren mit Parkscheibe" und einer Zusatztafel, welche die maximale Parkdauer anzeigt, beschildert sind.
Flyer Parkvorschriften
Strassenlegende der Parkzonen
Parkzonenplan
Parktarife
Parkieren von Mofas und Motorrädern
- Für Mofas und Motorräder stehen in derZone A, am und um den Bahnhof sowie am Schützenweg und im Storchennest kostenlose Parkplätze zur Verfügung. Es gilt die signalisierte Höchstparkzeit.
- Für Motorräder ist das nächtliche Dauerparkieren in den Zonen A und Z auf öffentlichen Anlagen nicht erlaubt.
- Ausgenommen davon sind die Parkierungsanlagen Schützenweg und Storchennest, wo über Parkingpay gegen Gebühr (20 Franken pro Monat oder 220 Franken pro Jahr) Bewilligungen auf das Kontrollschild gelöst werden können.
Übersicht Parkierungsmöglichkeiten in Rheinfelden
Lage: | Hermann Keller-Strasse, am Osteingang der Altstadt vor der Stadtmauer |
Höchstparkdauer: | keine Beschränkung |
Gebührenpflichtige Parkzeiten: | 7 Tage 24 Std. |
Höchstparkgebühr: | CHF 20.00/Tag |
Anzahl Parkplätze: | 76 + 2 Parkplätze für mobilitätseingeschränkte Personen |
Lage: | Schützenweg |
Höchstparkdauer: | keine Beschränkung |
Gebührenpflichtige Parkzeiten: | 7 Tage 24 Std. |
Höchstparkgebühr: | CH 20.00/Tag |
Anzahl Parkplätze: | 71 + 2 Parkplätze für mobilitätseingeschränkte Personen / Schützenweg: 7 |
Lage: | hinterer Teil des Schützenparkplatzes |
Höchstparkdauer: | keine Beschränkung |
Anzahl Parkplätze: | 3 |
Lage: | Kaiserstrasse |
Höchstparkdauer: | 1.5 Std. HINWEIS: Der Parkvorgang via Parkuhr oder über die Parking-App muss in jedem Fall erfolgen. |
Gebührenpflichtige Parkzeiten: | Mo. - Fr. 08.00 - 20.00h / Sa. 08.00 - 17.00h (30 Minuten = kostenlos) |
Lage: | Hermann Keller-Strasse |
Höchstparkdauer: | keine Beschränkung |
Gebührenpflichtige Parkzeiten: | Mo. - Fr. 08.00 - 20.00h / Sa. 08.00 - 17.00h |
Anzahl Parkplätze: | 21 + 1 für mobilitätseingeschränkte Personen |
Lage: | Ecke Zürcherstrasse/Magdenerstrasse; Einfahrt von Seite Kunzental her |
Höchstparkdauer: | keine Beschränkung |
Gebührenpflichtige Parkzeiten: | Mo. - Fr. 08.00 - 19.00h / Sa. 08.00 - 17.00h |
Höchstparkgebühr: | CHF 05.00/Tag |
Anzahl Parkplätze: | 32 + 1 für mobilitätseingeschränkte Personen |
Tagesparkbewilligungen zum Preis von CHF 5.00/Tag lösbar via www.parkingpay.ch oder via parkingpay-App |
Lage: | entlang Habich-Dietschy-Strasse |
Höchstparkdauer: | keine Beschränkung |
Gebührenpflichtige Parkzeiten: | Mo. - Fr. 08.00 - 20.00h / Sa. 08.00 - 17.00h |
Anzahl Parkplätze: | 4 |
Lage: | Riburgerstrasse (neben Feuerwehrmagazin) |
Höchstparkdauer: | 3 Stunden (Parkscheibenpflicht) |
Gebührenpflichtige Parkzeiten: | keine, ausgenommen Tagesparkbewilligungen |
Tagesparkbewilligungen: CHF 5.00 lösbar via www.parkingpay.ch oder via parkingpay-App Angehörige der Feuerwehr und der Zivilschutzorganisation Unteres Fricktal (ZSO) sind bei Aufgeboten durch die jeweilige Organisation von der Höchstparkzeit und der Gebührenpflicht befreit. |
Lage: | Ecke Spitalstrasse-Riburgerstrasse (vis à vis Waldfriedhof) |
Höchstparkdauer: | keine |
Gebührenpflichtige Parkzeiten: | Mo. - Fr. 08.00 - 19.00h / Sa. 08.00 - 17.00h, ausgenommen Tagesparkbewilligungen |
Höchstparkgebühr: | CHF 5.00/Tag |
Tagesparkbewilligungen: CHF 5.00 lösbar via www.parkingpay.ch oder via parkingpay-App |
Lage: | Schulanlage Engerfeld, Engerfeldstrasse |
Betriebszeiten: | 06.00 - 23.00h |
Höchstparkdauer: | 72h |
Gebührenpflichtige Parkzeiten: | Mo. - Fr. 08.00 - 19.00h |
Höchstparkgebühr: | CHF 5.00/Tag |
Anzahl Parkplätze: | 63 |
Lage: | Habich-Dietschy-Strasse / Fröschweid |
Das Rheinparking wird von einer Aktiengesellschaft betrieben und verwaltet. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Homepage der Rhein-Parking AG. |
- 1) nach Lichtsignalanlage Richtung Magden (Autobahneinfahrt Richtung Zürich)
- 2) Parkplatz Sportanlage Schiffacker/Engerfeld
Die Fahrzeuge dürfen maximal 24 Stunden auf den P+P-Plätzen abgestellt werden. Das Parkieren ist auf allen Anlagen kostenlos.
Für eine längere Parkdauer auf dem Parkplatz der Sportanlage Schiffacker/Engerfeld ist eine Dauerpark-Bewilligung (Zone S1) oder eine entsprechende Tagesparkkarte via www.parkingpay.ch oder via parkingpay-App lösbar.
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