Für Wahlen und Abstimmungen ist die Stadtkanzlei zuständig.
Am Tag der Wahl/Abstimmung von 09.00 - 10.00 Uhr
Diese kann entweder durch Einwurf in den Briefkasten des Rathauses (bis spätestens Sonntag, 10.00 Uhr des Hauptwahl- oder Hauptabstimmungstages) oder durch Aufgabe per Post erfolgen.
Das Kuvert muss bis spätestens Dienstagabend vor dem Wahl- oder Abstimmungswochenende der Post übergeben werden. Bei späterer Postaufgabe kann nicht garantiert werden, dass das Antwortkuvert mit den Stimm- und Wahlzetteln per B-Post rechtzeitig im Wahlbüro eintrifft. Verspätet eingehende Kuverts sind ungültig. Die per Post abgegebenen Stimmen müssen am Hauptwahl- oder Hauptabstimmungstag bis spätestens zur Urnenschliessung bei der Stadtkanzlei eintreffen.