Barrierefrei-Menü
Schrift
NormalGroßSehr groß
Kontrast
NormalStark
Bilder
AnzeigenAusblenden
Vorlesen
Vorlesen starten
Vorlesen pausieren
Stoppen

Vollmacht Benutzung eines Fahrzeuges durch Drittpersonen

Wer mit einem ausgeliehenen Fahrzeug unterwegs ist, dem wird empfohlen, eine schriftliche Bewilligung des Inhabers mitzuführen. Vor allem beim Grenzübertritt können die Beamten stutzig werden, wenn die Inhaberin/der Inhaber des Fahrzeugs nicht die/der Fahrende ist, oder nicht als Mitfahrende/Mitfahrender dabei ist. Ohne Bewilligung könnte ein Diebstahl vermutet werden. Um Klarheit zu schaffen, ist daher eine Bewilligung hilfreich.
Das Formular sowie weitere hilfreiche Informationen finden Sie auf der Homepage des TCS Schweiz.

Fahrzeug ausleihen
Stadtbüro, Stadtkanzlei
Ausweise und Bescheinigungen

Cookie-Hinweis

Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen