Die Adresssperre dient der Verhinderung von systematisch geordneten Adressabgaben, z.B. bewilligte Auflistungen für gemeinnützige oder ideelle Zwecke oder für politische Parteien. Einzelauskünfte sind von dieser Sperre nicht betroffen.
Will man mit einer Datensperre erreichen, dass die Adresse für bewilligte Adressabgaben wie zum Beispiel an Vereine für ideelle Zwecke, politische Parteien zur Förderung des politischen Interesses oder gemeinnützige Organisationen gesperrt wird, genügt eine einfache Adresssperre.
Die Auskunftssperre verbietet jegliche Auskunftsgabe oder Auflistungen über die Personendaten inkl. Adresse. Die Auskunftssperre wird insbesondere errichtet bei Bedrohung einer Person.
Eine Person kann sich mit einer Datensperre (Auskunftssperre) nicht ihren rechtlichen (finanziellen) Verpflichtungen entziehen
Eine Adress- und/oder Auskunftssperre könnten Sie hier online beantragen.