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Todesfall

Was tun bei einem Todesfall ...?

Wer im Kreise seiner Angehörigen von einem Todesfall betroffen wird, geht am besten folgendermassen vor:

Rufen Sie Ihren Hausarzt an zur ärztlichen Todesbescheinigung. Benachrichtigen Sie die nächsten Angehörigen und bewahren Sie Ruhe. Nehmen Sie sich Zeit, um Abschied zu nehmen. Als nächsten Schritt wenden Sie sich an die Gemeindeverwaltung des Wohnortes des/der Verstorbenen. In Rheinfelden befindet sich das Bestattungsamt im Rathaus im 1. Stock links (beim Regionalen Zivilstandsamt) und ist unter der direkten Telefonnummer 061 835 52 39 zu erreichen. Für das Bestattungsgespräch vereinbaren Sie vorgängig bitte einen Termin mit uns.

Die Gemeinde orientiert Sie über alle grundsätzlichen Dinge im Zusammenhang mit dem Bestattungswesen. Es werden mit Ihnen alle Modalitäten bezüglich Aufbahrung, Bestattungsart, ob Kremation oder Erdbestattung, sowie Ort und Zeitpunkt der Bestattung vereinbart.

Das Bestattungsamt Rheinfelden organisiert in Absprache mit den Angehörigen die Bestattung und Abdankungsfeier von in Rheinfelden wohnhaft gewesenen Personen. Zudem ist das Bestattungsamt für die Friedhofverwaltung (Grabunterhalt, Grabaufhebungen etc.) verantwortlich.

Schliesslich nehmen Sie mit dem Pfarramt Kontakt auf, um in Rücksprache mit der Gemeinde den gewünschten Termin für die Abdankung und Beisetzung festzulegen.

Beurkundung des Todesfalls

Das Bestattungsamt Rheinfelden (Bestattungen und Nachlasse) übernimmt bei Todesfällen, die zuhause erfolgten, die Anzeige an das Regionale Zivilstandsamt. Dazu ist die ärztliche Todesbescheinigung im Original und wenn vorhanden der Familienausweis/das Familienbüchlein dem Bestattungsamt abzugeben. Bei Todesfällen im Spital oder Altersheim ist die Spitalverwaltung bzw. die Heimleitung für die Anzeige beim Zivilstandsamt verantwortlich.

Das Regionale Zivilstandsamt beurkundet schliesslich den Todesfall im schweizerischen Personenstandsregister. Falls das Zivilstandsamt zusätzliche Unterlagen (Bsp. Geburts-, Eheurkunde, Pass und Ausländerausweis) zur Beurkundung des Todes benötigt, setzt es sich mit den Angehörigen in Verbindung. Dies kann insbesondere bei ausländischen Staatsangehörigen der Fall sein.

Sobald der Todesfall eingetragen ist, kann Ihnen das Zivilstandsamt auf Bestellung eine Todesurkunde ausstellen

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Kanton Aargau - Zivilstandsfragen
Bestattungen und Nachlasse
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