Worum geht es?
Bisher konnten gewisse Sonderzeichen anderer Sprachen (z.B. Akut auf Buchstabe C (Ć) in der kroatischen Sprache) in den Schweizer Registern nicht erfasst werden. Namen mit einem solchen Sonderzeichen konnten daher nicht so eingetragen werden, wie sie in der jeweiligen Sprache geschrieben werden. Unter Umständen betrifft dies auch Ihre(n) Namen (Familienname, Ledigname, Vorname, andere amtliche Namen).
Mit dem erweiterten neuen Zeichensatz (ISO-Norm 8859-1 + Latin Extended-A) können zahlreiche Sonderzeichen weiterer Sprachen abgebildet werden, unter anderem Serbisch, Kroatisch, Rumänisch, Kurdisch, Tschechisch, Ungarisch, Türkisch, Slowakisch, Slowenisch.
Was bedeutet das für mich?
Die Erweiterung des Zeichensatzes macht es möglich, dass die Schreibweise Ihres Namens allenfalls im Register angepasst werden kann. Namen können so erfasst werden, wie sie im Ursprungsland geschrieben werden.
Die Namensanpassung im Register ist Bedingung dafür, dass der Name auch in den Zivilstandsurkunden und in den amtlichen Ausweisen korrekt, d. h. mit den entsprechenden Sonderzeichen, wiedergegeben werden kann.
Wie muss ich vorgehen?
Es ist ein schriftliches Gesuch mit dem nachfolgenden Formular einzureichen. Jede Person, die eine Anpassung ihrer Namensschreibweise wünscht, muss ein eigenes Gesuch stellen. Die Sonderzeichen müssen mit geeigneten ausländischen Dokumenten nachgewiesen werden (z.B. ID oder Pass, ausländische Zivilstandsdokumente wie Geburtsurkunde oder Eheurkunde).
Im Zusammenhang mit der Beurkundung eines Zivilstandsereignisses ist die Anpassung gebührenfrei und ab sofort möglich.
Unabhängig von einem Zivilstandsereignis kann das Gesuch ab dem 01.01.2025 gestellt werden und ist gebührenpflichtig.
Auf dem Gesuchformular finden Sie weitere Informationen. Zudem verweisen wir für detaillierte Informationen auf die Auskunft des Bundes.