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Auslandaufenthalte - in der Schweiz abmelden

Melden Sie sich bitte mindestens 3 Monate vor Wegzug ins Ausland am Schalter des Steueramtes. Vor dem Wegzug füllen Sie bitte den untenstehenden Fragebogen aus.
Fragebogen und Vollmacht müssen dem Steueramt vor der Abmeldung ins Ausland vollständig ausgefüllt eingereicht werden.
Danach kommen Sie bitte spätestens 14 Tage vor der Ausreise persönlich mit Ihrem gültigen Reisedokument (ausländische Staatsangehörige mit dem Original-Ausländerausweis) in unserem Stadtbüro vorbei.

Einwohnerdienste, Stadtbüro, Steueramt
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