Das Stadtbüro führt die Hundekontrolle in Rheinfelden.
Ersthundehalter und Ersthundehalterinnen müssen sich entweder vor oder kurz nach Anschaffung des ersten Hundes zuerst im Stadtbüro oder über das SmartServicePortal online als Hundehalter oder Hundehalterin bei AMICUS registrieren lassen; ebenso Hundehalterinnen und Hundehalter die aus dem Ausland zuziehen. Das Login und das Passwort für AMICUS werden Ihnen danach schriftlich zugestellt.
Hundebesitzende müssen ihren Hund spätestens im Alter von 3 Monaten mit einem Chip kennzeichnen lassen und ihn innerhalb von 10 Tagen nach Übernahme im Stadtbüro anmelden. Dazu wird eine Kopie des Heimtierausweises benötigt.
Besitzende eines Hundes mit erhöhtem Gefährdungspotential stellen uns eine Kopie ihrer Halteberechtigung des Kantonalen Veterinärdienstes zu, sobald sie diese erhalten haben.
Aus dem Ausland importierte Hunde müssen innerhalb von 10 Tagen seit der Einfuhr durch einen Tierarzt oder eine Tierärztin in der Schweiz kontrolliert werden. Die Anmeldung dieser Hunde auf AMICUS muss danach durch den Tierarzt oder die Tierärztin (mit der Microchip- oder der Tätowierungsnummer aus dem Ausland) innerhalb von 10 Tagen erfolgen.
Hundehalter und Hundehalterinnen sind gebeten, Abgabe (z.B. Verkauf oder Schenkung), Übernahme (z.B. Kauf oder Geschenk), Ausfuhr und Tod ihres Hundes innert 10 Tagen im Stadtbüro sowie bei AMICUS direkt zu melden. Umzüge und Änderungen von Personendaten müssen direkt dem Stadtbüro gemeldet werden.
Die Rechnungen für die Hundetaxen werden jeweils im Mai von der Finanzverwaltung verschickt.
Wir danken allen Hundebesitzern und Hundebesitzerinnen für ihre Mithilfe.