Für die provisorischen und definitiven Steuern können Sie Einzahlungsscheine bestellen. Falls Sie den Steuerausstand nicht fristgerecht bezahlen können, empfehlen wir Ihnen ein Stundungsgesuch auszufüllen und der Finanzverwaltung einzureichen.
Die Einzahlungsscheine werden Ihnen per Post zugestellt.