18.03.2025
Vom 21. März bis 22. April 2025 liegen die Entwürfe zur Teiländerung der Bau- und Nutzungsordnung sowie des Bauzonenplans „Areal Feldschlösschen und Mobilitätskonzept“ öffentlich auf. Diese Änderungen sollen unter anderem den Bau eines Hochregallagers beim Feldschlösschen und die Einführung eines Mobilitätskonzepts für Betriebe ermöglichen.
Die Feldschlösschen Supply Company AG (FSC) betreibt am Standort Rheinfelden neben der Bier- und Ciderproduktion auch ein zentrales Lager, von dem aus fünf regionale Aussenlager bedient werden. Die FSC strebt eine langfristige Sicherung von Rheinfelden als Produktions- und Logistikstandort an. Die Transporte sollen so weit möglich minimiert und die unvermeidlichen Transporte so umweltschonend wie möglich abgewickelt werden. Um dieses Ziel zu erreichen, soll die Logistik zentralisiert und automatisiert werden. Dies bedingt unter anderen den Bau eines neuen Hochregallagers mit einer Gebäudehöhe von 30 Metern.
Gemäss der rechtskräftigen Bau- und Nutzungsordnung der Stadt Rheinfelden vom 30. April 2003 sind in der heutigen Arbeitszone nur Bauten bis zu einer Höhe von 20 Metern zulässig. Mit der Teiländerung soll die Arbeitszone im Gebiet der FSC so angepasst werden, dass das geplante Hochregallager realisiert und die Weiterentwicklung des Brauereibetriebs gesichert werden können.
Zusammen mit der Änderung im Gebiet der FSC werden in der BNO auch generelle Vorgaben zur Mobilität aufgenommen (Pflicht für ein Mobilitätskonzept für Betriebe ab 50 Parkplätzen).
Nach der öffentlichen Informationsveranstaltung vom 12. November 2024 fand das Mitwirkungsverfahren zur Teiländerung "Feldschlösschen" im Zeitraum vom 13. November bis zum 13. Dezember 2024 statt. Während dieser Zeit wurden acht Mitwirkungseingaben eingereicht.
Der Stadtrat hat den Mitwirkungsbericht am 17. März 2025 verabschiedet und die Teiländerung Nutzungsplanung "Areal Feldschlösschen und Mobilitätskonzept" zur öffentlichen Auflage freigegeben.
Die Entwürfe mit den Erläuterungen und der kantonale Vorprüfungsbericht liegen vom Freitag, 21. März bis Dienstag, 22. April 2025 beim Stadtbauamt auf oder können online heruntergeladen werden.