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Bauen

Hier finden Sie die wichtigsten Informationen und Unterlagen rund ums Bauen in Rheinfelden. 

Mitwirkung Teiländerung Nutzungsplanung "Feldschlösschen"

  • Die Planentwürfe mit den notwendigen Erläuterungen zur Teiländerung Bau- und Nutzungsordnung und Bauzonenplan "Feldschlösschen" liegen vom 13. November bis zum 13. Dezember 2024 am Schalter des Stadtbauamtes der Stadt Rheinfelden öffentlich zur Einsicht auf. 
  • Allen Interessierten und Betroffenen wird damit die Möglichkeit geboten, innerhalb der Auflagedauer, Bemerkungen und Vorschläge zu den Entwürfen einzureichen. 

Dokumente zum Herunterladen

Die Planentwürfe können während der Dauer des Mitwirkungsverfahrens hier heruntergeladen werden:

Mitwirkungseingabe

  • Die Mitwirkungseingaben sind in schriftlicher Form an den Gemeinderat der Stadt Rheinfelden, Marktgasse 16, 4310 Rheinfelden mit dem Vermerk "Teiländerung Nutzungsplanung Feldschlösschen, Mitwirkung" einzureichen.
  • Die Mitwirkenden haben Anspruch auf Beantwortung ihrer Anliegen in geeigneter Form.
  • Auskunft über die Mitwirkung und deren Ergebnisse werden in der Regel im sogenannten Mitwirkungsbericht gegeben und allen Mitwirkenden schriftlich zugestellt.

Baugesuch einsehen

Gegen die nachstehend aufgeführten Baugesuche kann während der Auflagenfrist beim Gemeinderat schriftlich Einwand erhoben werden.
Einwendungen sind zu begründen und haben einen Antrag über das Rechtsbegehren zu enthalten. Auf Einwendungen, welche diesen Anforderungen nicht entsprechen, kann nicht eingetreten werden. Die Baugesuche liegen beim Stadtbauamt Rheinfelden zur Einsicht auf.


Baugesuch einreichen

Baugesuche müssen bei der Sektion Baubewilligungen im Stadtbauamt eingereicht werden. Das Stadtbauamt steht Ihnen auch schon vor der Baueingabe beratend zur Verfügung. Es steht Ihnen frei, Ihr Baugesuch kostenlos als Voranfrage vom Stadtbauamt prüfen zu lassen und eine schriftliche Stellungnahme zu erhalten. 

Stellen Sie vor Baueingabe sicher, dass alle erforderlichen Unterlagen vorliegen. Dies sind mindestens: 

  • das ausgefüllte Baugesuchsformular
  • ein Situationsplan mit angrenzenden Parzellen
  • ein Situationsplan mit Projekteintrag in rot
  • Projektpläne im Massstab von minimal 1:100
  • ein aussagekräftiger Projektbeschrieb

Je nach Art des Baugesuches sind weitere Unterlagen nötig. Welche dies sind, ist auf der Rückseite des Baugesuchformulars aufgeführt.  


Raumentwicklungskonzept (REK)

Das Raumentwicklungskonzept (REK), welches am 19. April 2021 vom Gemeinderat verabschiedet wurde, bildet ein Instrument zur integrativen Planung, Koordination und Steuerung der räumlichen Entwicklung. Es bildet die Grundlage für zukünftige Planungen und deren Abstimmung und ist die Basis für die Überführung in verbindliche Instrumente (Richtpläne, Bau- und Nutzungsordnung etc.). Das Raumentwicklungskonzept finden Sie in unserer Rechtssammlung.


Bau- und Nutzungsordnung sowie weitere Bauvorschriften

  • Die Bau- und Nutzungsordnung (BNO) finden Sie in der Rechtssammlung: Bau- und Nutzungsordnung
  • Alle weiteren Bauvorschriften und rechtskräftigen Pläne finden Sie ebenfalls in der Rechtssammlung

eBau

Mit dem elektronischen Baubewilligungsprozess "eBau Aargau" können öffentlich aufliegende Baugesuche online eingesehen sowie Baugesuche digital erfasst und eingereicht werden. Rheinfelden sieht die Einführung von "eBau Aargau" vor, sobald die notwendige eCH-Schnittstelle zur Verfügung steht.


Pläne und Kataster einsehen

Unter Pläne und Kataster  stehen Ihnen auf verschiedenen geografischen Informationssystemen diverse Informationen, Pläne und Kataster auf den Ebenen Kanton und Bund zur Verfügung.


Kontakt

Stadtbauamt
Marktgasse 16, 4310 Rheinfelden
E-Mail
Telefon: +41 61 835 52 55

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