Bauen
Hier finden Sie die wichtigsten Informationen und Unterlagen rund ums Bauen in Rheinfelden.
Beschluss - Gestaltungsplan C: Roniger-Park
Der Gemeinderat hat am 28. Juli 2025 folgenden Beschluss gefasst:
Gestaltungsplan C: Roniger-Park in Übereinstimmung mit der öffentlichen Auflage.
Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann gegen diesen Beschluss innert einer nicht erstreckbaren Frist von 30 Tagen seit der amtlichen Publikation im Amtsblatt beim Regierungsrat des Kantons Aargau, Regierungsgebäude, 5001 Aarau, Beschwerde führen.
Die nicht erstreckbare Beschwerdefrist von 30 Tagen beginnt am Tag nach der Publikation im Amtsblatt des Kantons Aargau zu laufen.
Organisationen gemäss § 4 Abs. 3 Baugesetz (BauG) sind ebenfalls berechtigt, Beschwerde zu führen. Wer es unterlassen hat, im Einwen-dungsverfahren Einwendungen zu erheben, obwohl Anlass dazu bestanden hätte, kann den vorliegenden Beschluss nicht mehr anfechten (§ 4 Abs. 2 BauG).
Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten, das heisst, es ist
a) aufzuzeigen, wie der Regierungsrat entscheiden soll und
b) darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.
Auf eine Beschwerde, welche diesen Anforderungen nicht entspricht, wird nicht eingetreten. Eine Kopie des angefochtenen Entscheids ist der Beschwerdeschrift beizulegen. Allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich einzureichen. Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst, die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.
Die Beschlüsse und die einschlägigen Akten können während der Beschwerdefrist (ab 8. August 2025) auf dem Stadtbauamt eingesehen werden.
Mit der Genehmigung des Gestaltungsplans wird für die im Plan festgelegten, im öffentlichen Interesse liegenden Werke das Enteignungsrecht erteilt (§ 132 Abs. 1 Baugesetz, BauG).
Gestaltungsplan
- GP C: Roniger-Park_Planungsbericht gemäss Art. 47 RPV30005_05A_250710_GP-Planungsbericht_RPV47.pdf113,36 MB
- GP C: Roniger-Park_Situationsplan30005_05A_250710_GP-Situation_1_500.pdf9,51 MB
- GP C: Roniger-Park_Sondernutzungsvorschriften30005_05A_250710_GP-Vorschriften.pdf1,09 MB
- GP C: Roniger-Park_Beschluss GemeinderatGestaltungsplan-C-Roniger-Park-Beschluss-Gemeinderat.pdf131,75 KB
Beilagen
- Richtprojekt Bachelard Wagner ArchitektenA1_30005_12A_230502_Richtprojekt_Roniger_Park_230201.pdf14,01 MB
- Entwicklungsleitbild Roniger-Park Stauffer Rösch LandschaftsarchitektenA2_30005_12A_240917_ELB_Roniger-Park-DOSSIER-A3Q_20240917.pdf14,30 MB
- Kantonale Vorprüfung Abschliessender VorprüfungsberichtA3_30005_05A_250303_Abschliessender_Vorpruefungsbericht_BVUARE.23.194.pdf186,46 KB
- MitwirkungsberichtA4_30005_05A_250520_GP-Mitwirkungsbericht.pdf8,59 MB
Mitberichte
- Erschliessungs- und Mobilitätskonzept Metron Verkehrsplanung AGB1_30005_16A_240809_ber_Verkehr_Ronigerpark_240809.pdf1,65 MB
- Lärmschutznachweis Gartenmann Engineering AGB2_30005_06A_240725_Laermgutachten_Gartenmann_V4.pdf10,33 MB
- Gebäudestandard 2019.1 Massstäbe für energie- und umweltfreundliche BautenB3_30001_17A_220519_Gebaeudestandard_2019_1.pdf802,76 KB
- Ortsbauliche Interessenabwägung für das Bahnhofquartier Rheinfelden, Fachhochschule GraubündenB4.1_30001_19A_210825_Interessenabwaegung_ISOS_FHGR.pdf31,32 MB
- Ökonomiegebäude Roniger-Park Rheinfelden, Architekturhistorisches Gutachten; imRaum | Furter Handschin RoratoB4.2_30005_19A_240904_Gutachten_Oekonomiegebaeude.pdf4,63 MB
Beschluss - Teiländerung Nutzungsplanung "Areal Feldschlösschen und Mobilitätskonzept"
Die Gemeindeversammlung hat am 18. Juni 2025 beschlossen:
Teiländerung Bau- und Nutzungsordnung und Bauzonenplan «Areal Feldschlösschen und Mobilitätskonzept», Koordinatenschwerpunkt gemäss Landeskarte 2626250 / 1266225 in Übereinstimmung mit der öffentlichen Auflage.
Nach unbenutztem Ablauf der Referendumsfrist wurde dieser Beschluss am 28. Juli 2025 rechtskräftig.
Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann gegen diesen Beschluss innert einer nicht erstreckbaren Frist von 30 Tagen seit der amtlichen Publikation im Amtsblatt beim Regierungsrat des Kantons Aargau, Regierungsgebäude, 5001 Aarau, Beschwerde führen.
Die nicht erstreckbare Beschwerdefrist von 30 Tagen beginnt am Tag nach der Publikation im Amtsblatt des Kantons Aargau zu laufen. Organisationen gemäss § 4 Abs. 3 Baugesetz (BauG) sind ebenfalls berechtigt, Beschwerde zu führen. Wer es unterlassen hat, im Einwen-dungsverfahren Einwendungen zu erheben, obwohl Anlass dazu bestanden hätte, kann den vorliegenden Beschluss nicht mehr anfechten (§ 4 Abs. 2 BauG). Vorbehalten bleiben Bestimmungen über die Wiederherstellung bei unverschuldeter Säumnis.
Die Unterlagen können während der Beschwerdefrist (ab 8. August 2025) in der Gemeindeverwaltung eingesehen werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten, das heisst es ist
a) aufzuzeigen, wie der Regierungsrat entscheiden soll, und
b) darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.
Auf eine Beschwerde, welche diesen Anforderungen nicht entspricht, wird nicht eingetreten. Eine Kopie des angefochtenen Entscheids ist der unterzeichneten Beschwerdeschrift beizulegen. Allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich einzureichen. Das Be-schwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwalts-kosten zu bezahlen.
Beilagen
- Entwicklungskonzept Areal Feldschlösschen04_RHF32_BER_Entwicklungskonzept_250130.pdf5,26 MB
- Lärmbeurteilung zum Umweltverträglichkeitsbericht06_Voruntersuchung_Laerm_250110.pdf1,73 MB
- Umweltverträglichkeitsbericht Voruntersuchung05_UVB_VU_FSC_Verteilzentrum_Stand_Ergaenzung_250311.pdf6,18 MB
- Auszug Zusammenfassung und Verkehr aus Umweltuntersuchung UVB07_250312_Auszug_UVB-SUCH-2_20020703.pdf1,14 MB
- Abschliessender Vorprüfungsbericht09_250306_Abschliessender_Vorpruefungsbericht_BVUARE.24.261.pdf199,46 KB
- Regionale Abstimmung, Planungsverband Fricktal Regio08_241206_Fricktal_Regio_reg-Stellungnahme.pdf223,15 KB
- Mitwirkungsbericht10_ber_tnp_mitwirkung_250317.pdf433,03 KB
Baugesuch einsehen
Gegen die nachstehend aufgeführten Baugesuche kann während der Auflagenfrist beim Gemeinderat schriftlich Einwand erhoben werden.
Einwendungen sind zu begründen und haben einen Antrag über das Rechtsbegehren zu enthalten. Auf Einwendungen, welche diesen Anforderungen nicht entsprechen, kann nicht eingetreten werden. Die Baugesuche liegen beim Stadtbauamt Rheinfelden zur Einsicht auf.
Baugesuchpublikationen 16. Oktober 2025
Baugesuchpublikationen 02. Oktober 2025
Baugesuchpublikationen 25. September 2025
Baugesuchpublikationen 18. September 2025
Baugesuch einreichen
Baugesuche müssen bei der Sektion Baubewilligungen im Stadtbauamt eingereicht werden. Das Stadtbauamt steht Ihnen auch schon vor der Baueingabe beratend zur Verfügung. Es steht Ihnen frei, Ihr Baugesuch kostenlos als Voranfrage vom Stadtbauamt prüfen zu lassen und eine schriftliche Stellungnahme zu erhalten.
Stellen Sie vor Baueingabe sicher, dass alle erforderlichen Unterlagen vorliegen. Dies sind mindestens:
- das ausgefüllte Baugesuchsformular
- ein Situationsplan mit angrenzenden Parzellen
- ein Situationsplan mit Projekteintrag in rot
- Projektpläne im Massstab von minimal 1:100
- ein aussagekräftiger Projektbeschrieb
Je nach Art des Baugesuches sind weitere Unterlagen nötig. Welche dies sind, ist auf der Rückseite des Baugesuchformulars aufgeführt.
Raumentwicklungskonzept (REK)
Das Raumentwicklungskonzept (REK), welches am 19. April 2021 vom Gemeinderat verabschiedet wurde, bildet ein Instrument zur integrativen Planung, Koordination und Steuerung der räumlichen Entwicklung. Es bildet die Grundlage für zukünftige Planungen und deren Abstimmung und ist die Basis für die Überführung in verbindliche Instrumente (Richtpläne, Bau- und Nutzungsordnung etc.). Das Raumentwicklungskonzept finden Sie in unserer Rechtssammlung.
Bau- und Nutzungsordnung sowie weitere Bauvorschriften
- Die Bau- und Nutzungsordnung (BNO) finden Sie in der Rechtssammlung: Bau- und Nutzungsordnung
- Alle weiteren Bauvorschriften und rechtskräftigen Pläne finden Sie ebenfalls in der Rechtssammlung.
eBau
Mit dem elektronischen Baubewilligungsprozess "eBau Aargau" können öffentlich aufliegende Baugesuche online eingesehen sowie Baugesuche digital erfasst und eingereicht werden. Rheinfelden sieht die Einführung von "eBau Aargau" vor, sobald die notwendige eCH-Schnittstelle zur Verfügung steht.
Pläne und Kataster einsehen
Unter Pläne und Kataster stehen Ihnen auf verschiedenen geografischen Informationssystemen diverse Informationen, Pläne und Kataster auf den Ebenen Kanton und Bund zur Verfügung.
Kontakt
Stadtbauamt
Marktgasse 16, 4310 Rheinfelden
E-Mail
Telefon: +41 61 835 52 55