Todesfälle/Bestattungen
Zur Organisation der Einsargung und Überführung wenden Sie sich bitte an ein privates Bestattungsunternehmen nach Ihrer Wahl. Eine Liste finden Sie nachfolgend unter "Publikationen".
Zur Organisation der Bestattung, vereinbaren Sie bitte umgehend unter der oben angegebenen Telefonnummer (Rathaus, Bestattungen und Nachlasse) einen Termin.
Inventarisation
Die Gemeinde ist von Gesetzes wegen dazu verpflichtet, im Todesfall ein Inventar über das Nachlassvermögen der verstorbenen Person aufzunehmen. Dieses dient rein steuerlichen Zwecken.
Im Kanton Aargau ist die Erbteilung und die Erbschafts-Liquidation Sache der beteiligten Erben.