31.03.2025
Sind Sie gerade dabei, ein Bauvorhaben zu planen oder steht eines in den kommenden Jahren an? Dann informieren Sie sich frühzeitig über die Möglichkeiten und die neuen Vorgaben im Förderprogramm Energie.
Seit 1. April 2025 ist das revidierte Energiegesetz im Kanton Aargau in Kraft. Es bringt neue Anforderungen an den Heizungsersatz, die Energieeffizienz und den Einsatz erneuerbarer Energien. Für den Vollzug der Bau- und Energiegesetzgebung sind die Standortgemeinden mit den entsprechenden Bauverwaltungen zuständig.
Sind Sie gerade dabei, ein Bauvorhaben zu planen oder steht eines in den kommenden Jahren an? Dann informieren Sie sich frühzeitig über die Möglichkeiten und die neuen Vorgaben.
Nutzen Sie dafür ebenfalls das Beratungsangebot der energieberatungAARGAU. Lassen Sie sich von Fachexperten zu den neuen Vorschriften sowie zu möglichen Lösungen für Gebäudehülle und Gebäudetechnik beraten, bevor Sie Massnahmen umsetzen. Eine energetische Modernisierung sollte stets mit einer gründlichen Analyse des baulichen und energetischen Zustands Ihres Hauses beginnen.
Nutzen Sie das Förderprogramm Energie für die Umsetzung energetischer Massnahmen. Gefördert werden unter anderem Beratungen, Verbesserungen der Gebäudehülle, der Ersatz fossiler und elektrischer Heizungen sowie Sanierungen und Ersatzneubauten nach Minergie-Standard. Finanziert durch die CO₂-Abgabe und kantonale Beiträge, trägt das Programm wesentlich zum Klimaschutz bei. Wichtig: Fördergesuche müssen vor Baubeginn eingereicht werden.
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