25.11.2024
Diverse Verkehrsanordnungen
Gestützt auf das Bundesgesetz über den Strassenverkehr vom 19. Dezember 1958 und die zugehörige Verordnung über die Strassensignalisation vom 5. September 1979 werden folgende Verkehrsbeschränkungen in Rheinfelden verfügt:
Römerstrasse
Römerstrasse in Tannenchopfweg - STOP - (3.01) mit Zusatztafel "Spiegel beachten"
Hinweis:
- Änderung der Vortrittberechtigung. Aus der Unterführung kommende Fahrzeuge sind neu vortrittsbelastet.
- Aufstellen eines Verkehrsspiegels.
Ersetzt Ausschreibung vom 26.07.20024, Einmündung Tannenchopfweg in die Römerstrasse, kein Vortritt.
Schützenweg
Verzweigung Bahnhofstrasse bis Einfahrt Rheinparking - Halten verboten (2.49) beidseitig.
Begegnungszone Altstadt
Ergänzung der Ausnahmen des Nachtfahrverbotes für Personen mit einer "Parkkarte für behinderte Personen"
Ausnahmen neu: Inhaber/Mieter von Autogaragen, Abstellplätzen und Parkkarten für behinderte Personen, Taxi, öffentliche Dienste, Notfallreparaturen.
Einsprachen
Einsprachen gegen diese Verkehrsbeschränkungen sind innert 30 Tagen seit Publikation vom 29.11.2024 bis 30.12.2024 bei der verfügenden Behörde (Gemeinderat Rheinfelden) einzureichen. Die Einsprache muss einen Antrag und eine Begründung enthalten.
Stadt Rheinfelden