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Rathausinnenhof
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Ortsbürger sagen Ja zum Seilpark

18.06.2024

An der gestrigen Ortsbürgergemeinde-Versammlung waren 63 (von 305) stimmberechtigte Ortsbürgerinnen und Ortsbürger anwesend und stimmten sämtlichen Traktanden zu.

Gestützt auf §26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes und §15 des Gesetzes über die Ortsbürgergemeinden werden die nachfolgenden Beschlüsse der Ortsbürgergemeindeversammlung vom Montag, 17. Juni 2024 hiermit veröffentlicht:

1. Genehmigung des Protokolls der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 11. Dezember 2023
2. Genehmigung Jahresrechnung 2023
3. Kenntnisnahme vom Geschäftsbericht 2023
4. Genehmigung der Vereinbarung über das Naturwaldreservat Beuggenboden und der Vertragsänderung "Anpassung Perimeter zur Vereinbarung über die Rheinfelder Eichenwaldreservate"
5. Zustimmung zur Beteiligung an der Waldseilpark Rheinfelden GmbH als Gesellschafterin mit einem Stammkapital von CHF 10'000.00 sowie zur Gewährung eines zinslosen Darlehens über CHF 440'000.00 an die Waldseilpark Rheinfelden GmbH

Von 305 Stimmberechtigten waren 63 an der Gemeindeversammlung anwesend. Nachdem die Beschlüsse zu den Traktanden 1 – 4 mit dem Beschlussquorum (1/5 der Stimmberechtigten) gefasst wurden, sind diese rechtskräftig.

Die Beschlüsse unter Traktandum 5 " Zustimmung zur Beteiligung an der Waldseilpark Rheinfelden GmbH als Gesellschafterin mit einem Stammkapital von CHF 10'000.00 sowie zur Gewährung eines zinslosen Darlehens über CHF 440'000.00 an die Waldseilpark Rheinfelden GmbH" werden endgültig, wenn nicht innert 30 Tagen seit Veröffentlichung von einem Zehntel der Stimmberechtigten das Referendum ergriffen wird. Unterschriftenbogen können in der Gemeindekanzlei unentgeltlich bezogen werden. Vor Beginn der Unterschriftensammlung kann die Liste der Gemeindekanzlei zwecks Vorprüfung des Wortlautes des Begehrens eingereicht werden. Vor Beginn der Unterschriftensammlung ist die Unterschriftenliste bei der Gemeindekanzlei zu hinterlegen.

Ablauf der Referendumsfrist: 22. Juli 2024

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